Änderung der Verkehrsführung im Anne-Frank-Weg
Der Anne-Frank-Weg ist ab sofort als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Das Unfallrisiko soll dadurch minimiert werden.
Spielende Kinder und Fußgänger dürfen die komplette Straße nutzen; Auto- und Radfahrer müssen hier besondere Rücksicht nehmen.
Durch die Aufstellung der neuen Verkehrszeichen gelten desweiteren folgende Verkehrsregeln:
- Fußgänger dürfen nicht behindert oder gefährdet werden.
- Fußgänger und Autofahrer sind gleichberechtigt.
- Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig aufhalten.
- Nur Schrittgeschwindigkeit – zwischen 4 und 7 km/h – ist erlaubt, das gilt auch nachts.
- Parken ist nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt. Halten zum Be- und Entladen oder Ein- und Aussteigen ist gestattet.
- Wer einen verkehrsberuhigten Bereich verlässt, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.
Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten die geänderte Regelung zu beachten.