Vollsperrung Jenschwitzbrücke
Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehrsraum hat die Untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO für den Zeitraum vom 19.04.2021 ab 07:00 Uhr bis 30.10.2022 nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
- Art der Sperrung: Vollsperrung
- Grund: Deichsanierung und Verlegung Trinkwasserleitung
- Sonstiges: Die Jenschwitzbrücke wird für die Dauer der Baumaßnahme nicht nutzbar sein. Die Zufahrt mit Kraftfahrzeugen zu den Gärten am Hommelmühlenweg längs der Bahnstrecke ist nur aus Richtung Zeißig möglich.
- Umleitung: Eine Umleitung für den Radverkehr wird über die Südstraße, Dillinger Straße und Liebknechtstraße zwischen Neida und Zeißig ausgeschildert. Die Beschilderung der touristischen Radwege wird an die neue Streckenführung angepasst.