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Temporäre Einbahnstraße Dorfstraße Schwarzkollm

Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehrsraum hat die Untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO für den Zeitraum:
Geplant bis 04.08.2023 07:00 Uhr verlängert sich bis voraussichtlich 14.08.2023 18:00 Uhr nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

  1. Art der Sperrung: Einrichtung einer Einbahnstraße zwischen dem Bahnübergang und der Werkstraße Fahrtrichtung Neukollm und voraussichtlich ab 14.08. bis 18.08.2023 Vollsperrung der Dorfstraße in Höhe der Straße „Weg hinter den Bahnerhäusern“.
  1. Grund: Leitungsverlegung
  1. Sonstiges: Fußgänger können die Baustelle auf dem vorhandenen Gehweg passieren. Radfahrer sind aufgefordert die Baustelle als Fußgänger in beide Richtungen auf dem vorhandenen Gehweg zu passieren.
  1. Umleitung: Eine Umleitung wird über Hoyerswerda mit Ziel Lauta ausgeschildert.
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