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Änderung der Verkehrsorganisation im Grünewaldring

Wie bereits im Juni angekündigt, wird in dieser Woche der Geltungsbereich der Zone 30 km/h im Grünewaldring angepasst.
Die Zone wird nun vereinheitlicht und beginnt/endet mit dem Ende des baulich angelegten Mittelstreifens auf dem Grünewaldring.
Für einen Übergangszeitraum wird auf die Vorfahrtsänderung durch Aufstellung von Gefahrenzeichen hingewiesen.

In diesem Zusammenhang sind hier nochmals zur Auffrischung die Verkehrsregeln, welche in einer 30er-Zone gelten, aufgeführt:

  • In einer Tempo 30-Zone gilt im Regelfall die Vorfahrt Rechts vor Links laut § 8 (1) 1 StVO. Die Vorfahrt ist demjenigen einzuräumen, der von rechts kommt. Die Vorfahrtregelung gilt an Kreuzungen und Einmündungen.
  • Für Zufahrten aus Parkplätzen und Grundstückseinfahrten gilt die Regelung Rechts vor Links nicht. Hier muss der auf die Straße Auffahrende den Vorrang des fließenden Verkehrs beachten.
  • Laut § 45 (1c) StVO dürfen keine benutzungspflichtigen Radwege innerhalb einer Tempo 30-Zone eingerichtet werden, somit müssen Radfahrer die Fahrbahn benutzen.
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