Vollsperrung des Parkplatzes Am Bahnhofsvorplatz
Zur Durchführung des Bahnhofsfestes hat die Untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 Straßenverkehrs-Ordnung für den 16.09.2023 von 10:00 Uhr bis 18:30 Uhr nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
- Art der Sperrung: Vollsperrung des Parkplatzes Am Bahnhofsvorplatz
- Grund: Durchführung der Veranstaltung „150 Jahre Bahnhof“
- Umleitung: –
- Sonstiges: –