Menu

Vollsperrung des Parkplatzes Am Bahnhofsvorplatz

Zur Durchführung des Bahnhofsfestes hat die Untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 Straßenverkehrs-Ordnung für den 16.09.2023 von 10:00 Uhr bis 18:30 Uhr nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

  1. Art der Sperrung: Vollsperrung des Parkplatzes Am Bahnhofsvorplatz
  1. Grund: Durchführung der Veranstaltung „150 Jahre Bahnhof“
  1. Umleitung: –
  1. Sonstiges: –
Nach oben

Vollsperrung des Parkplatzes Am Bahnhofsvorplatz