Halbseitige Sperrung S 198 Schwarzkollm zwischen Bahnübergang und Werkstraße
Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehrsraum hat die Untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO für den Zeitraum vom 14.09.2023, 07:00 Uhr bis 17.09.2023, 18:00 Uhr nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
- Art der Sperrung: halbseitige Sperrung zwischen Bahnübergang und Werkstraße
- Grund: Instandsetzung abgesenkter Asphalt
- Sonstiges: Einfahrt aus Richtung B 96 gesperrt (Einbahnstraßenregelung
ausfahrend aus Richtung Schwarzkollm)
- Umleitung: über B 96 – B 97