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Halbseitige Sperrung S 198 Schwarzkollm zwischen Bahnübergang und Werkstraße

Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehrsraum hat die Untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO für den Zeitraum vom 14.09.2023, 07:00 Uhr bis 17.09.2023, 18:00 Uhr nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

  1. Art der Sperrung: halbseitige Sperrung zwischen Bahnübergang und Werkstraße
     
  2. Grund: Instandsetzung abgesenkter Asphalt
     
  3. Sonstiges: Einfahrt aus Richtung B 96 gesperrt (Einbahnstraßenregelung
    ausfahrend aus Richtung Schwarzkollm)
     
  4. Umleitung: über B 96 – B 97
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Halbseitige Sperrung S 198 Schwarzkollm zwischen Bahnübergang und Werkstraße