Einbahnstraßenregelung Alte Berliner Straße
Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehrsraum hat die Untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO für den Zeitraum ab 07.08.2024 07:00 Uhr nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
- Art der Sperrung: Einbahnstraßenregelung Fahrtrichtung Kolpingstraße zwischen Spremberger Straße und Kolpingstraße
- Grund: Medienverlegung
- Sonstiges: Fußgänger können die Baustelle passieren. Im Oktober erfolgt eine Vollsperrung des Knotens Kolpingstraße / Alte Berliner Straße / Am Elsterbogen (3. Bauabschnitt).
- Umleitung: Eine Umleitung für die Alte Berliner Straße wird über die Elsterstraße und Teschenstraße ausgeschildert.