Sperrung Groß-Neidaer-Straße und Scheunenweg
Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehrsraum hat die Untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO für den Zeitraum vom 23.09.2024, 08:00 Uhr bis 25.10.2024, 15:00 Uhr nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
- Art der Sperrung: halbseitige Sperrung Höhe Groß-Neidaer-Straße 15-18; Vollsperrung des Scheunenweges ab Einmündung Groß-Neidaer-Straße bis zum Grundstück nach dem Spielplatz
- Grund: Erneuerung 0,4 KV-Kabel
- Sonstiges: Der Fußgänger- und Radverkehr ist von der Sperrung nicht betroffen.
- Umleitung: –