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Temporäre halbseitige Sperrung Liselotte-Herrmann-Straße

Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehrsraum hat die Untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO für den Zeitraum am 17.09.2024 07:00 bis 15.11.2024 18:00 Uhr nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

  1. Art der Sperrung: temporäre halbseitige Sperrung der Fahrbahn zwischen Stauffenbergstraße und altem (Nahversorger) Kühnichter Heide                                     

In der Woche vom 23.09. bis 27.09.2024:
Sperrung der Rechtsabbiegespur auf der Stauffenbergstraße Fahrtrichtung B 96, das Rechtsabbiegen ist aus der Geradeausspur möglich, Einengung der Fahrbahn in der Einmündung zur Herrmannstraße Fahrtrichtung Feuerwehr

  1. Grund: Sanierung Regenwasserkanal, Einbau Schlauchliner
  1. Umleitung: keine
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Temporäre halbseitige Sperrung Liselotte-Herrmann-Straße