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Vollsperrung im Ortsteil Zeißig am 21.9.

Zur Durchführung des Zeißiger Hoffestes hat die Untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung für den 21.09.2024, ab 08:00 Uhr nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

  1. Art der Sperrung: Vollsperrung der Dorfaue und Spohlaer Straße
  2. Grund: Durchführung Hoffest Zeißig
  3. Umleitung: keine

 

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Vollsperrung im Ortsteil Zeißig am 21.9.