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Sperrung Taxistände am Bahnhofsvorplatz

Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehrsraum hat die Untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO für den Zeitraum vom 02.12.2024 07:00 Uhr bis 31.08.2025 nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

  1. Art der Sperrung: Sperrung der Taxistände auf dem Parkplatz neben dem Bahnhof
  1. Grund: Behindertengerechter Ausbau des Bahnhofs
  1. Sonstiges: Die Taxistände werden in die Parktasche vor dem Bahnhofsgebäude verlegt.
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Sperrung Taxistände am Bahnhofsvorplatz