Sperrung Taxistände am Bahnhofsvorplatz
Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehrsraum hat die Untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO für den Zeitraum vom 02.12.2024 07:00 Uhr bis 31.08.2025 nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
- Art der Sperrung: Sperrung der Taxistände auf dem Parkplatz neben dem Bahnhof
- Grund: Behindertengerechter Ausbau des Bahnhofs
- Sonstiges: Die Taxistände werden in die Parktasche vor dem Bahnhofsgebäude verlegt.