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Halbseitige Sperrung Heinrich-Heine-Straße

Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehrsraum hat die Untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO für den Zeitraum ab 09.12.2024 07:00 bis 20.12. 18:00 Uhr nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

  1. Art der Sperrung: halbseitige Sperrung der Heinestraße im Knoten Steinstraße in Fahrtrichtung Schubertallee – Einrichtung einer Einbahnstraße   
  1. Grund: Entflechtung Schmutzwasser- und Regenwasserkanal
  1. Sonstiges: Das Einfahren aus Richtung Steinstraße ist über die Gegenspur möglich, für PKW und Radfahrer aus beiden Richtungen der Steinstraße, für LKW und Busse nur aus Richtung Bahnhof. Aus Richtung Bröthen kommend ist die Heinestraße bis zur Hausnummer 32 in beide Richtungen befahrbar. Eine Wendemöglichkeit besteht nicht. Kraftfahrer, die in Richtung Steinstraße müssen, sind angehalten, die ausgeschilderte Umleitung zu nutzen.
  1. Umleitung: Eine Umleitung wird über die Schubertallee, Luxemburgstraße und Grimmstraße ausgeschildert.
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Halbseitige Sperrung Heinrich-Heine-Straße