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Änderung der zulässigen Geschwindigkeit S.-G.-Frentzel-Straße

Die StVO ermöglicht nun auch an Vorfahrt- und klassifizierten Straßen die Anordnung von Tempo 30 im Bereich von hochfrequentierten Schulwegen und Spielplätzen sowie zur Verbindung bereits vorhandener Tempo-30-Strecken, die nicht weiter als 500 m auseinanderliegen. Unter diesen Prämissen wurde in der Verkehrskommission der Stadt geprüft, wo in Hoyerswerda Handlungsbedarf bestehen kann.

In der Frentzelstraße wurde daher zwischen Görlitzer Brücke und Straße am Lessinghaus wegen der Bedeutung als Schulweg von montags bis freitags zwischen 06:30 bis 16:00 Uhr Tempo 30 beschlossen.

Die Änderung wurde gegenüber dem Straßenbaulastträger angeordnet. Mit einer Umbeschilderung wird Anfang 2025 gerechnet.

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Änderung der zulässigen Geschwindigkeit S.-G.-Frentzel-Straße