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S 95 – Rad-/Gehweg zwischen Dörgenhausen und Keula

Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehrsraum hat die Untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO für den Zeitraum vom 10.06.2025 bis 09.07.2025 nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

  1. Art der Sperrung: Vollsperrung des Rad-/Gehweges
  1. Grund: Erhaltungsarbeiten (Asphalt und Wurzelschutz)
  1. Sonstiges: Der Radverkehr wird auf die Fahrbahn S 95 geleitet, die Geschwindigkeit wird auf 70 km/h herabgesetzt.
  1. Umleitung: –

 

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S 95 – Rad-/Gehweg zwischen Dörgenhausen und Keula