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Verlängerung Sperrung Flugplatzstraße

Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehrsraum hat die Untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO für den Zeitraum verlängert bis 26.11.2025 18:00 Uhr nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

  1. Art der Sperrung:
    Vollsperrung im Knoten Nordstraße, Hauptstraße, Flugplatzstraße

  2. Grund:
    aus verfahrenstechnischen Gründen (defekte Asphaltmischanlage)

  3. Sonstiges:
    Der oben genannte Knoten ist nur von Bröthenin Richtung Schwarzkollm und zurück befahrbar, er wird durch eine Lichtsignalanlage geregelt.

  4. Umleitung:
    Die Umleitung über Hoyerswerda bleibt ausgeschildert.

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