Vollsperrung Friedrichsstraße zwischen Bebelstraße und ehemals Autohaus
Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehrsraum hat die Untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO für den Zeitraum vom 04.08.2025 07:00 Uhr bis 07.08.2025 nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
- Art der Sperrung:
Vollsperrung zwischen Bebelstraße und ehemals Autohaus Höhe Nummer 33
- Grund:
Erneuerung Schachtabdeckung
- Umleitung:
In Richtung Dresdener Straße über die Bebelstraße und die Bahnhofsallee. Die Gegenrichtung zum Bahnhof wird über die Straße Am Bahndamm, Liebknechtstraße und die Heinestraße umgeleitet.

