Weitergabe der Einwohnerdaten von Alters- und Ehejubilaren
Das Bürgeramt der Stadt Hoyerswerda darf nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) Einwohnerdaten von Alters- und Ehejubilaren der Presse, dem Rundfunk oder anderen Medien zum Zwecke der Veröffentlichung übermitteln. Altersjubilare sind Einwohner, die den 70., jeden fünfte weiteren Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeden folgenden Geburtstag begehen. Ehejubilare sind Einwohner, die die goldene Hoch …
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