Vollsperrung des Rad-/ Gehweges vor dem Lausitzbad in Richtung Sonntagsbrücke
Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehrsraum hat die Untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO für den Zeitraum vom 01.02.2023 bis 31.07.2024 nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
Art der Sperrung: Vollsperrung des Rad-/ Gehweges vor dem Lausitzbad in Richtung Sonntagsbrücke
Grund: Einrichtung Baustellenzufahrt für Umbau Lausitzbad
Sonstiges:
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