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Coronavirus (Grafik)

Lagebericht Stadt Hoyerswerda zur Corona-Pandemie (Stand 17.07.2020)

Neue Corona-Schutzverordnung gilt ab 18. Juli 2020

Das sächsische Kabinett hat sich am 14.07.2020 auf eine neue Corona-Schutz-Verordnung verständigt. Sie gilt vom 18. Juli bis 31. August 2020. Die wesentlichen Grundlagen zur Verhinderung von Infektionen mit dem Corona-Virus gelten weiterhin: Kontaktbeschränkungen, das grundsätzliche Abstandsgebot von1,50 Metern und die Pflicht, eine Mund- und Nasenbedeckung in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen zu tragen.
Die neue Verordnung enthält einige Lockerungen: Neben Familienfeiern mit bis zu 100 Personen sind ab 18. Juli nun auch Betriebs- und Vereinsfeiern bis zu 50 Personen erlaubt. Ferienlager mit entsprechenden Hygienekonzepten sind möglich. Jahrmärkte und Volksfeste mit genehmigtem Hygienekonzept mit maximal 1000 Besuchern können stattfinden. Ab 1. September auch mit über 1000 Personen, sofern eine Kontaktverfolgung möglich ist.

In Theatern, Kinos, Opern, Kongresszentren, Kirchen, Musikclubs und Zirkussen kann der Mindestabstand verringert werden, wenn es eine verpflichtende Kontaktverfolgung und ein genehmigtes Hygienekonzept gibt. Organisierte Tanzveranstaltungen von Tanzschulen und -vereinen sind wieder möglich.
In Reisebussen muss ein Mund- und Nasenschutz nur dann getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.
Ab 18. Juli sind auch Sportwettkämpfe mit Publikum bis 1000 Personen wieder zulässig – mit genehmigtem Hygienekonzept. Wettkämpfe im Breiten-und Vereinssport mit bis zu 50 Besuchern benötigen kein genehmigtes Hygienekonzept.

Die neuen Regeln der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) sowie die erlassenen Allgemeinverfügungen finden Sie hier:

SMS_Corona-Schutz-VO_140720.pdf
SMS_AV Schulen-Kitas_140720.pdf
SMS_AV-Hygieneauflagen_140720.pdf

Betrieb der Stadtverwaltung

Die Gebäude der Stadtverwaltung Hoyerswerda sind ab dem 30. Juni 2020 wieder zu den normalen Sprechzeiten geöffnet:

Montag            08.30 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag          08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Mittwoch         geschlossen, Termine nach Vereinbarung
Donnerstag      08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag             08.30 Uhr – 12.00 Uhr

Zur Vermeidung eines höheren Besucheraufkommens und längerer Wartezeiten wird die vorherige Anmeldung empfohlen.

Beim Betreten der Gebäude ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen und die Abstandsregelung.

Sofern bereits persönliche Ansprechpartner*innen für das jeweilige Anliegen bekannt sind, kann eine direkte Kontaktaufnahme mit diesen per Telefon oder E-Mail erfolgen. Die Kontaktdaten der Fachbereiche finden sich auch unter www.hoyerswerda.de/rathaus/verwaltung/geschaeftsverteilung/.

Bürgeramt – abweichende Regelung

Im Bürgeramt (Dillinger Straße 1) erfolgen Sprechzeiten nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 03571 / 456 456 oder über die Online-Terminvergabe.

Zu finden ist die Terminbuchung bereits auf der Startseite oder unter dem Hauptmenüpunkt RATHAUS in der Rubrik VERWALTUNG. https://www.hoyerswerda.de/rathaus/verwaltung/terminbuchung/

Das Bürgeramt hat wie folgt für Besucher geöffnet:

Montag            08.30 Uhr – 13.00 Uhr
Dienstag          08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mittwoch         keine Terminvergabe
Donnerstag      08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag             08.30 Uhr – 13.00 Uhr

Fundsachen können in den Briefkasten im Bürgeramt, Dillinger Str. 1 eingeworfen werden. Handelt es sich um größere Fundsachen (Fahrräder etc.), rufen Sie uns bitte unter folgender Telefonnummer an: 03571 / 45 6347.

Sprechtag der Schiedsstelle

Der nächste Sprechtag der Schiedsstelle für die Einwohner der Stadt Hoyerswerda findet am

Dienstag, dem 04. August 2020
in der Zeit von 16.00 – 17.30 Uhr
im Zimmer 1.24

im Alten Rathaus, Markt 1, statt.

In dieser Zeit ist der Friedensrichter vor Ort sowie unter Tel. 03571 / 45 7178 erreichbar.

Die Bürger der Stadt Hoyerswerda haben während dieser Zeit die Möglichkeit, sich bei bürgerlich rechtlichen Streitigkeiten (z.B. Schadenersatz, Schmerzensgeldforderungen, Nachbarschaftsrecht usw.) sowie in Strafrechtsangelegenheiten (z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung usw.) persönlich oder schriftlich an die Schiedsstelle zu wenden.

Schriftliche Anträge können durch Einwohner der Stadt Hoyerswerda an folgende Anschrift gerichtet werden:

                Stadt Hoyerswerda
                Schiedsstelle
                S.-G.-Frentzel-Str.1
                02977 Hoyerswerda

Telefonisch können Anfragen zur Schiedsstelle über den Fachdienst Recht und Controlling der Stadt Hoyerswerda unter der Telefonnummer 03571 / 45 7171 gestellt werden.

Sprechtag der Handwerkskammer

Die Handwerkskammer Dresden bietet in Zusammenarbeit mit der Stadt Hoyerswerda gemeinsame Sprechtage an.
Der nächste Sprechtag für Handwerksbetriebe findet am

Donnerstag, dem 13. August 2020
in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr
im historischen Ratssaal

des Alten Rathauses, Erdgeschoss, Zimmer 1.19, Markt 1, in 02977 Hoyerswerda statt.

Die telefonische Anmeldung ist zwingend erforderlich. Termine vereinbaren Sie mit der Handwerkskammer Dresden, telefonisch unter 0351 4640-947 oder per E-Mail: dirk.siegmund@hwk-dresden.de.

Gremiensitzungen

Die Durchführung der Sitzungen hat unter Beachtung der empfohlenen Mindestabstandsregelungen und Einhaltung der Hygienemaßnahmen zu erfolgen.

Bürgerhäuser

Kommerzielle Veranstaltungen und Veranstaltungen der Vereine können unter Beachtung notwendiger Schutz- und Hygienemaßnahmen in Absprache mit dem Eigentümer durchgeführt werden.
Familienfeiern (unter anderem Hochzeiten, Geburtstage, Trauerfeiern, Jubiläumsfeiern, Schulanfangs- oder Schulabschlussfeiern) mit bis zu 100 Personen aus dem Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis sowie Betriebs- und Vereinsfeiern bis zu 50 Personen sind zulässig. Die Hygieneregelungen und der Mindestabstand sind einzuhalten.

Eheschließungen

Da mit einer Eheschließung Rechtsverhältnisse begründet werden, können geplante und künftige Eheschließungen durchgeführt werden.

In Umsetzung der geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung sind Eheschließungen wieder an allen Trauorten der Stadt Hoyerswerda (Eheschließungszimmer im Standesamt, Kaminzimmer des Schlosses und Krabatmühle in Schwarzkollm) möglich. Um die notwendigen Schutz- und Hygienemaßnahmen (u.a. Mindestabstand von 1,5 m) einzuhalten, wird in Abhängigkeit von der Größe der jeweiligen Räumlichkeit nur eine begrenzte Anzahl von Gästen zugelassen.

Feuerwehr

Die Wachbereiche der Berufsfeuerwehr sind ausschließlich intern geöffnet, die Möglichkeiten und Flexibilität in den Funktionsbesetzungen werden innerhalb der Berufsfeuerwehr optimal ausschöpft.
Der Dienstbetrieb sowie die Einsatzbereitschaft werden aufrechterhalten und sind gesichert.
Ausbildungsmaßnahmen und Dienste welche zum Erhalt der Einsatzbereitschaft zur effektiven Gefahrenabwehr notwendig sind werden im Fachbereich Feuerwehr (ebenfalls in den Freiwilligen Feuerwehren) wieder ermöglicht.

Einzuhaltende Festlegungen für den praktischen und theoretischen Ausbildungs- und Übungsbetrieb sind:

  • Die Aus- und Fortbildung aktiver Angehöriger kann innerhalb der Ortsfeuerwehr erfolgen
  • Die bekannten Abstands-, und Hygiene- und Desinfektionsregeln sind einzuhalten
  • Orts- und Gemeindeübergreifende Ausbildung sowie Übungen können durchgeführt werden, wenn diese zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft zwingend erforderlich sind. Diese Ausbildungen sind wöchentlich beim Fachbereich zu beantragen und werden entsprechend genehmigt.
  • Die Ausbildung soll vorrangig im Freien erfolgen
  • Die Aus- und Fortbildung ist auf die tatsächliche Dauer der Maßnahme zu beschränken
  • Durchführung der Belastungsübungen in der Atemschutzübungsanlage sind eingeschränkt möglich

Private Treffen sind in den Gerätehäusern bis auf weiteres nicht gestattet.

Die Veranstaltungen zur Kameradschaftspflege, der Alters- und Ehrenabteilugen und für den Dienst der Jugendfeuerwehren können aktuell noch nicht durchgeführt werden und bleiben untersagt.

Geldverkehr

In der Stadtkasse erfolgen ab sofort keine Barein- und auszahlungen mehr. Der Zahlungsverkehr soll ausschließlich mittels Überweisungen erfolgen. Für Rechnungslegungen an die Stadtverwaltung Hoyerswerda nutzen Sie bitte vorzugsweise die elektronische Rechnungsstellung.

Spielplätze

Die Stadt Hoyerswerda hat ab dem 04.05.2020 die schrittweise Öffnung der Spielplätze in der Stadt und in den Ortsteilen umgesetzt. Familien werden gebeten, die üblichen Hygieneregeln auch dort einzuhalten und aufeinander Rücksicht zu nehmen. Bitte beachten Sie die örtlichen Aushänge.

Für Kitas wieder Regelbetrieb unter Corona-Schutzmaßnahmen möglich

Das Kultusministerium hat am 14.07.2020 die neue Allgemeinverfügung für Schulen und Kitas bekannt gegeben. Sie tritt am 18. Juli in Kraft und läuft am 30. August aus. Grundlegende Änderungen finden nicht statt. Die Kitas sind bereits seit dem 29. Juni 2020 im Regelbetrieb. Die allgemeinen Hygienebestimmungen sowie die Gesundheitsbescheinigung gelten hier weiter fort.

Nach den Sommerferien wechseln auch alle Schulen wieder in den Normalbetrieb. Bis dahin gibt es weitere Lockerungen bei den schulischen Veranstaltungen.
Eltern und andere externe Partner dürfen mit Zustimmung der Schulleitung wieder in die Schulen.
Schulische Veranstaltungen sind unter Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen zulässig.
Eltern und externe Partner sind verpflichtet, während ihres Aufenthaltes auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Bei Vorliegen eines wichtigen pädagogischen Grundes entfällt die Verpflichtung.

Elternabende, Elterngespräche, Fachberatung, ärztliche und zahnärztliche Untersuchungen oder Vorsorgeangebote sowie sonstige Veranstaltungen, die dem pädagogischen Konzeption der jeweiligen Einrichtung entsprechen, sind zulässig. Auf dem Einrichtungsgelände ist ein ausreichender Abstand zwischen erwachsenen Personen einzuhalten.

Einrichtungsbezogene Veranstaltungen sind unter Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen und eines ausreichenden Abstandes zwischen den Beteiligten auf dem Einrichtungsgelände mit Zustimmung der Einrichtungsleitung gestattet.

Die aktuelle Allgemeinverfügung finden Sie hier:

SMS_AV Schulen-Kitas_140720.pdf

Trauerfeiern

Nach den aktuellen Regelungen sind Trauerfeiern im Außenbereich wieder ohne Beschränkung der Anzahl von Trauergästen möglich, sofern die allgemein geltenden Hygieneregeln beachtet werden. Beschränkungen gelten allerdings weiter für Trauerfeiern im Innenraum. So werden zwar nach interner Festlegung mit sofortiger Wirkung Trauerfeiern in den Hallen wieder gestattet. Allerdings muss auf Grund der weiterhin zu beachtenden Hygieneregeln insbesondere bezüglich der Abstandsvorgaben die Anzahl der an Trauerfeiern in den Trauerhallen anwesenden Gäste beschränkt werden.

Detaillierte Informationen können beim Bürgeramt unter folgender Telefonnummer: 03571 / 456 456 erfragt werden.

Wochenmärkte

Mobile Verkaufsstände unter freiem Himmel, die dem Verkauf von Lebensmitteln, selbst erzeugten Gartenbau- und Baumschulerzeugnissen sowie Tierbedarf dienen, dürfen ab Mittwoch, den 01.04.2020 in Sachsen öffnen.

Durch das Gesundheitsamt des Landratsamtes Bautzen werden für den Wochenmarkt konkrete Hygieneregelungen gefordert. Händler und Kunden haben eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen, um für sich und andere das Risiko von Infektionen zu reduzieren. Dazu gehören auch regelmäßige Händehygiene und die Vermeidung des Hand-Gesichts-Kontaktes. Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Der Wochenmarkt ist nur in eine Laufrichtung zu begehen. Damit sollen Kontakte mit entgegenkommenden Personen vermieden werden. Die Laufrichtung ist mit Pfeilen auf dem Pflaster markiert.

Badesaison am Scheibe-See

Seit dem 20. Mai 2020 kann der zur Zwischennutzung Baden genehmigte Strandabschnitt am Westufer des Scheibe-Sees wieder entsprechend genutzt werden.
Die Stadt Hoyerswerda weist die Bürgerschaft sowie Urlauber und Gäste ausdrücklich darauf hin, dass das Betreten und Baden nur im genehmigten und entsprechend gekennzeichneten Strandabschnitt zulässig ist, unter Beachtung der Hinweise und Verhaltensregeln.
Angesichts der weiter andauernden Corona-Pandemie ist insbesondere die strikte Einhaltung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung sowie der per Allgemeinverfügung angeordneten Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus zu beachten.

Die genehmigte Badesaison läuft bis zum 15.10.2020.

Hilfe für die Wirtschaft

Als Wirtschaftsförderer ist Alexander Kühne Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Wirtschaft in der Stadtverwaltung Hoyerswerda.
Gemeinsam mit dem Citymanagement und der LAUTECH GmbH möchten wir Sie mit allen Kräften unterstützen, um das, was vor Ihnen und vor uns liegt zusammen zu meistern.

Hier finden Sie die aktuellen Förder- und wirtschaftlichen Unterstützungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen.
https://www.hoyerswerda.de/corona/hilfe-fuer-die-wirtschaft/

Wir unterstützen Sie gern bei der Antragsstellung!

Nutzen Sie auch die Hilfen der Initiative „mit Abstand zusammenrücken“ unter www.maz-hoy.de.

Sie sind eine hervorragende Möglichkeit, um sich mit Akteuren in der Stadt auszutauschen und gemeinsam allen Betroffenen in dieser Ausnahmensituation zu helfen. Interessierte können sich gern an das Citymanagement unter mitabstand-zusammenruecken@gmx.de  wenden.

Bitte nutzen Sie diese Plattform, um mit anderen in der Stadt zusammenzurücken!

Weitere Informationen und wichtige Hotlines:

  • Informationen rund um das Coronavirus und Handlungsempfehlungen des Landratsamtes Bautzen – Gesundheitsamt
    https://www.landkreis-bautzen.de/coronavirus.php
    Corona-Bürgertelefon: 03591 525112121
    Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 9.00 bis 17.00 Uhr, am Sonnabend und Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr zu erreichen.
  • Corona-Portal des Freistaates Sachsen – Hier finden Sie alle Informationen, Anträge sowie Merkblätter für jedes Anliegen.
    https://www.coronavirus.sachsen.de/
    Der Freistaat Sachsen hat eine zentrale Hotline für alle Fragen rund um die Corona-Pandemie eingerichtet.
    Dort können auch Fragen zu den Allgemeinverfügungen gestellt werden.
    Telefon: 0800 1000214 / E-Mail: corona-av@sms.sachsen.de
    Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 7.00 – 18.00 Uhr, am Sonnabend und Sonntag von 12.00 – 18.00 Uhr besetzt.
  • Ökumenisches „Corona-Sorgentelefon“
    Telefon 0351 89692890, Montag bis Freitag: 9.00 – 18.00 Uhr
  • Pfarrer Peter Paul Gregor – Notfallseelsorger – Pfarrer der katholischen Gemeinde „Heilige Familie“ HY
    Telefon 0171 3403795
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Lagebericht Stadt Hoyerswerda zur Corona-Pandemie (Stand 17.07.2020)