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Coronavirus (Grafik)

Lagebericht Stadt Hoyerswerda zur Corona-Pandemie (Stand 26.06.2020)

Ab 30. Juni 2020: Neue Verordnung zum Schutz vor dem Corona-Virus

Im Freistaat Sachsen gelten die drei wesentlichen Grundlagen zur Verhinderung von Infektionen mit dem Corona-Virus auch künftig weiter: Kontaktbeschränkungen, Abstandsgebot von 1,50 Meter zwischen Personen im öffentlichen Raum sowie die Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, von Reisebussen und regelmäßigen Fahrdiensten sowie im Einzelhandel. Darüber verständigte sich am 23. Juni 2020 das Kabinett. Die neue Corona-Schutz-Verordnung enthält weitere moderate Lockerungen. So sind ab dem 30. Juni Familienfeiern außerhalb des privaten Bereichs z.B. in Gaststätten mit bis zu 100 Personen zugelassen. Öffnen dürfen zudem Musikclubs mit genehmigtem Hygienekonzept aber ohne Tanz.

Alle anderen Vorschriften der aktuell bis 29. Juni 2020 geltenden Corona-Schutz-Verordnung bleiben gültig. Das betrifft auch die Kontaktbeschränkungen, wonach private Zusammenkünfte in der eigenen Häuslichkeit ohne Begrenzung der Personenzahl zulässig sind. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum bleiben weiterhin nur allein und mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes, in Begleitung der Partnerin oder des Partners, mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, und mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes oder mit bis zu zehn weiteren Personen erlaubt.

Die neuen Regeln der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) sowie die erlassenen Allgemeinverfügungen finden Sie hier:

SächsCoronaSchVO_230620.pdf
SMS-AV Hygieneauflagen_230620.pdf
SMS-AV Schule-Kita-Hort_230620.pdf

Betrieb der Stadtverwaltung

Die Gebäude der Stadtverwaltung Hoyerswerda sind ab dem 30. Juni 2020 wieder zu den normalen Sprechzeiten geöffnet:

Montag             08.30 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag           08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Mittwoch          geschlossen, Termine nach Vereinbarung
Donnerstag     08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag              08.30 Uhr – 12.00 Uhr

Zur Vermeidung eines höheren Besucheraufkommens und längerer Wartezeiten wird die vorherige Anmeldung empfohlen.

Beim Betreten der Gebäude ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen zur Einhaltung der Hygienemaßnahmen und die Abstandsregelung.

Sofern bereits persönliche Ansprechpartner*innen für das jeweilige Anliegen bekannt sind, kann eine direkte Kontaktaufnahme mit diesen per Telefon oder E-Mail erfolgen. Die Kontaktdaten der Fachbereiche finden sich auch unter www.hoyerswerda.de/rathaus/verwaltung/geschaeftsverteilung/.

Bürgeramt – abweichende Regelung

Im Bürgeramt (Dillinger Straße 1) erfolgen Sprechzeiten ausschließlich nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 03571 / 456 456. Dies gilt vorerst bis zum 17.07.2020.

Das Bürgeramt hat wie folgt für Besucher geöffnet:

Montag             08.30 Uhr – 13.00 Uhr
Dienstag           08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mittwoch          keine Terminvergabe
Donnerstag     08.30 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag              08.30 Uhr – 13.00 Uhr

Fundsachen können in den Briefkasten im Bürgeramt, Dillinger Str. 1 eingeworfen werden. Handelt es sich um größere Fundsachen (Fahrräder etc.), rufen Sie uns bitte unter folgender Telefonnummer an: 03571 / 45 6347.

Sprechtag der Schiedsstelle

Der nächste Sprechtag der Schiedsstelle für die Einwohner der Stadt Hoyerswerda findet am

Dienstag, dem 07. Juli 2020
in der Zeit von 16.00 – 17.30 Uhr
im Zimmer 1.24

im Alten Rathaus, Markt 1, statt.

In dieser Zeit ist der Friedensrichter vor Ort unter Tel. 03571 / 45 7178 erreichbar.

Die Bürger der Stadt Hoyerswerda haben während dieser Zeit die Möglichkeit, sich bei bürgerlich rechtlichen Streitigkeiten (z.B. Schadenersatz, Schmerzensgeldforderungen, Nachbarschaftsrecht usw.) sowie in Strafrechtsangelegenheiten (z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch, Bedrohung usw.) persönlich oder schriftlich an die Schiedsstelle zu wenden.

Schriftliche Anträge können durch Einwohner der Stadt Hoyerswerda an folgende Anschrift gerichtet werden:

                Stadt Hoyerswerda
                Schiedsstelle
                S.-G.-Frentzel-Str.1
                02977 Hoyerswerda

Telefonisch können Anfragen zur Schiedsstelle über den Fachdienst Recht und Controlling der Stadt Hoyerswerda unter der Telefonnummer 03571 / 45 7171 gestellt werden.

Sprechtag der Handwerkskammer

Die Handwerkskammer Dresden bietet in Zusammenarbeit mit der Stadt Hoyerswerda gemeinsame Sprechtage an.

Der nächste Sprechtag für Handwerksbetriebe findet am

Donnerstag, dem 09. Juli 2020
in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr
im historischen Ratssaal

des Alten Rathauses, Erdgeschoss, Zimmer 1.19, Markt 1, in 02977 Hoyerswerda statt.

Die telefonische Anmeldung ist zwingend erforderlich. Termine vereinbaren Sie mit der Handwerkskammer Dresden, telefonisch unter 0351 4640-947 oder per E-Mail: dirk.siegmund@hwk-dresden.de.

Gremiensitzungen

Die Durchführung der Sitzungen hat unter Beachtung der empfohlenen Mindestabstandsregelungen und Einhaltung der Hygienemaßnahmen zu erfolgen.

Bürgerhäuser

Kommerzielle Veranstaltungen und Veranstaltungen der Vereine können unter Beachtung notwendiger Schutz- und Hygienemaßnahmen in Absprache mit dem Eigentümer durchgeführt werden.
Familienfeiern (unter anderem Hochzeiten, Geburtstage, Trauerfeiern, Jubiläumsfeiern, Schulanfangs- oder Schulabschlussfeiern) sind mit bis zu 100 Personen aus dem Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis zulässig. Die Hygieneregelungen und der Mindestabstand sind einzuhalten.

Eheschließungen

Da mit einer Eheschließung Rechtsverhältnisse begründet werden, können geplante und künftige Eheschließungen durchgeführt werden.
In Umsetzung der geltenden Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung sind Eheschließungen wieder an allen Trauorten der Stadt Hoyerswerda (Eheschließungszimmer im Standesamt, Kaminzimmer des Schlosses und Krabatmühle in Schwarzkollm) möglich. Um die notwendigen Schutz- und Hygienemaßnahmen (u.a. Mindestabstand von 1,5 m) einzuhalten, wird in Abhängigkeit von der Größe der jeweiligen Räumlichkeit nur eine begrenzte Anzahl von Gästen zugelassen.

Feuerwehr

Auf der Hauptfeuerwache besteht bis zum 01.07.2020 eine strikte Trennung der Bereiche, Rettungsdienst/Wachbereich Feuerwehr und Integrierte Regionalleitstelle Ostsachsen sowie der Freiwilligen Feuerwehr. Anschließend werden die Wachbereiche der Berufsfeuerwehr wieder intern geöffnet, um hier die Möglichkeiten der Flexibilität innerhalb der Berufsfeuerwehr ausschöpfen zu können. Dienstbetrieb sowie Einsatzbereitschaft werden aufrechterhalten und sind gesichert.
Ausbildungsmaßnahmen und Dienste welche zum Erhalt der Einsatzbereitschaft zur effektiven Gefahrenabwehr notwendig sind werden im Fachbereich Feuerwehr (ebenfalls in den Freiwilligen Feuerwehren) wieder ermöglicht. Einzuhaltende Festlegungen für den praktischen und theoretischen Ausbildungs- und Übungsbetrieb sind:

  • Die Aus- und Fortbildung aktiver Angehöriger kann innerhalb der Ortsfeuerwehr erfolgen
  • Die bekannten Abstands-, und Hygiene- und Desinfektionsregeln sind einzuhalten
  • Orts- und Gemeindeübergreifende Ausbildung sowie Übungen können durchgeführt werden, wenn diese zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft zwingend erforderlich sind. Diese Ausbildungen sind wöchentlich beim Fachbereich zu beantragen und werden entsprechend genehmigt.
  • Die Ausbildung soll vorrangig im Freien erfolgen
  • Die Aus- und Fortbildung ist auf die tatsächliche Dauer der Maßnahme zu beschränken
  • Durchführung der Belastungsübungen in der Atemschutzübungsanlage sind eingeschränkt möglich

Private Treffen sind in den Gerätehäusern bis auf weiteres nicht gestattet.
Die Veranstaltungen zur Kameradschaftspflege, der Alters- und Ehrenabteilugen und für den Dienst der Jugendfeuerwehren können aktuell noch nicht durchgeführt werden und bleiben untersagt.

Geldverkehr

In der Stadtkasse erfolgen ab sofort keine Barein- und auszahlungen mehr. Der Zahlungsverkehr soll ausschließlich mittels Überweisungen erfolgen. Für Rechnungslegungen an die Stadtverwaltung Hoyerswerda nutzen Sie bitte vorzugsweise die elektronische Rechnungsstellung.

Spielplätze

Die Stadt Hoyerswerda hat ab dem 04.05.2020 die schrittweise Öffnung der Spielplätze in der Stadt und in den Ortsteilen umgesetzt. Familien werden gebeten, die üblichen Hygieneregeln auch dort einzuhalten und aufeinander Rücksicht zu nehmen. Bitte beachten Sie die örtlichen Aushänge.

Für Kitas wieder Regelbetrieb unter Corona-Schutzmaßnahmen möglich

Eingeschränkter Regelbetrieb gilt weiterhin für Grundschulen, Horte und weiterführende Schulen bis zu den Sommerferien.
Ab dem 29. Juni besteht für Kinderkrippen, Kindergärten und die Kindertagespflege wieder die Möglichkeit, zum Regelbetrieb unter Corona-Schutzmaßnahmen zurückzukehren. Das Gebot der strikten Trennung der Gruppen innerhalb des Gebäudes und auch auf dem Gelände der Kindertageseinrichtungen kann aufgehoben werden.
Um die Rückkehr in den Regelbetrieb zu erleichtern und einen abrupten Übergang zu vermeiden, kann für eine Übergangszeit die Gruppenstruktur beibehalten werden. Offene und teiloffene Betreuungskonzepte sind wieder zulässig und können umgesetzt werden.
Demgegenüber gilt der eingeschränkte Regelbetrieb bis zu den Sommerferien weiterhin für den Primarbereich der Grund- und Förderschulen, die Horte und die weiterführenden Schulen.
Mit der neuen Allgemeinverfügung können in den Kindertageseinrichtungen wieder Veranstaltungen wie etwa Elternabende, Konferenzen, Elterngespräche oder Gremiensitzungen unter Einhaltung allgemeiner Hygieneregeln und Abstandsgebote durchgeführt werden.

Die Allgemeinverfügung wird am 29. Juni 2020 wirksam und mit Ablauf des 17. Juli 2020 unwirksam.

SMS-AV Schule-Kita-Hort_230620.pdf

Trauerfeiern

Nach den aktuellen Regelungen sind Trauerfeiern im Außenbereich wieder ohne Beschränkung der Anzahl von Trauergästen möglich, sofern die allgemein geltenden Hygieneregeln beachtet werden. Beschränkungen gelten allerdings weiter für Trauerfeiern im Innenraum. So werden zwar nach interner Festlegung mit sofortiger Wirkung Trauerfeiern in den Hallen wieder gestattet. Allerdings muss auf Grund der weiterhin zu beachtenden Hygieneregeln insbesondere bezüglich der Abstandsvorgaben die Anzahl der an Trauerfeiern in den Trauerhallen anwesenden Gäste beschränkt werden.

Detaillierte Informationen können beim Bürgeramt unter folgender Telefonnummer: 03571 / 456 456 erfragt werden.

Wochenmärkte

Mobile Verkaufsstände unter freiem Himmel, die dem Verkauf von Lebensmitteln, selbst erzeugten Gartenbau- und Baumschulerzeugnissen sowie Tierbedarf dienen, dürfen ab Mittwoch, den 01.04.2020 in Sachsen öffnen.

Durch das Gesundheitsamt des Landratsamtes Bautzen werden für den Wochenmarkt konkrete Hygieneregelungen gefordert. Händler und Kunden haben eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen, um für sich und andere das Risiko von Infektionen zu reduzieren. Dazu gehören auch regelmäßige Händehygiene und die Vermeidung des Hand-Gesichts-Kontaktes. Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Der Wochenmarkt ist nur in eine Laufrichtung zu begehen. Damit sollen Kontakte mit entgegenkommenden Personen vermieden werden. Die Laufrichtung ist mit Pfeilen auf dem Pflaster markiert.

Offizieller Beginn der Badesaison am Scheibe-See

Seit dem 20. Mai 2020 kann der zur Zwischennutzung Baden genehmigte Strandabschnitt am Westufer des Scheibe-Sees wieder entsprechend genutzt werden.
Seitens der Stadt Hoyerswerda wurden die notwendigen Vorbereitungsarbeiten realisiert. Dazu gehören insbesondere die Grundsäuberung des betreffenden Strandabschnittes, das Ausbringen von Begrenzungstonnen, das Anbringen der Beschilderung und das Aufstellen einer Dixi-Toilette am Parkplatz. Die tägliche Reinigung des Strandbereichs erfolgt ebenfalls bereits.
Die Stadt Hoyerswerda weist die Bürgerschaft sowie Urlauber und Gäste ausdrücklich darauf hin, dass das Betreten und Baden nur im genehmigten und entsprechend gekennzeichneten Strandabschnitt zulässig ist, unter Beachtung der Hinweise und Verhaltensregeln.

Angesichts der weiter andauernden Corona-Pandemie ist insbesondere die strikte Einhaltung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung sowie der per Allgemeinverfügung angeordneten Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus zu beachten.

Die genehmigte Badesaison läuft bis zum 15.10.2020.

Hilfe für die Wirtschaft

Als Wirtschaftsförderer ist Alexander Kühne Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Wirtschaft in der Stadtverwaltung Hoyerswerda. Gemeinsam mit dem Citymanagement und der LAUTECH GmbH möchten wir Sie mit allen Kräften unterstützen, um das, was vor Ihnen und vor uns liegt zusammen zu meistern.

Hier finden Sie die aktuellen Förder- und wirtschaftlichen Unterstützungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen.
https://www.hoyerswerda.de/corona/hilfe-fuer-die-wirtschaft/
Wir unterstützen Sie gern bei der Antragsstellung!

Nutzen Sie auch die Hilfen der Initiative „mit Abstand zusammenrücken“ unter www.maz-hoy.de. Sie sind eine hervorragende Möglichkeit, um sich mit Akteuren in der Stadt auszutauschen und gemeinsam allen Betroffenen in dieser Ausnahmensituation zu helfen. Interessierte können sich gern an das Citymanagement unter mitabstand-zusammenruecken@gmx.de wenden.

Bitte nutzen Sie diese Plattform, um mit anderen in der Stadt zusammenzurücken!

Weitere Informationen und wichtige Hotlines:

  • Informationen rund um das Coronavirus und Handlungsempfehlungen des Landratsamtes Bautzen – Gesundheitsamt
    https://www.landkreis-bautzen.de/coronavirus.php
    Corona-Bürgertelefon: 03591 525112121
    Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 9.00 bis 17.00 Uhr, am Sonnabend und Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr zu erreichen.
  • Corona-Portal des Freistaates Sachsen – Hier finden Sie alle Informationen, Anträge sowie Merkblätter für jedes Anliegen.
    https://www.coronavirus.sachsen.de/
    Der Freistaat Sachsen hat eine zentrale Hotline für alle Fragen rund um die Corona-Pandemie eingerichtet.
    Dort können auch Fragen zu den Allgemeinverfügungen gestellt werden.
    Telefon: 0800 1000214 / E-Mail: corona-av@sms.sachsen.de
    Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 7.00 – 18.00 Uhr, am Sonnabend und Sonntag von 12.00 – 18.00 Uhr besetzt.
  • Ökumenisches „Corona-Sorgentelefon“
    Telefon 0351 89692890, Montag bis Freitag: 9.00 – 18.00 Uhr
  • Pfarrer Peter Paul Gregor – Notfallseelsorger – Pfarrer der katholischen Gemeinde „Heilige Familie“ HY
    Telefon 0171 3403795
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Lagebericht Stadt Hoyerswerda zur Corona-Pandemie (Stand 26.06.2020)