Fachgruppe Untere Straßenverkehrsbehörde / Friedhöfe
Dieser Fachgruppe obliegen die gemäß StVO an die Stadt übertragenen Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde, wie die Anordnung von Verkehrszeichen und Leiteinrichtungen für den fließenden und ruhenden Verkehr, sowie die Erteilung bzw. Einschränkung von verkehrsrechtlichen Anordnungen, Ausnahmen, Genehmigungen und Erlaubnissen nach den Bestimmungen der StVO im öffentlichen Verkehrsraum. Gleichzeitig gehört die Friedhofsverwaltung mit zu diesem Verwaltungsbereich.