Ortsrecht / Formulare – Komunalne prawo / formulary
Satzungen und weitere Vorschriften können Gemeinden erlassen, soweit Bundes- bzw. Landesgesetze keine entsprechenden Reglungen enthalten. Sie gelten nur für das Gemeindegebiet und werden vom Stadtrat beschlossen. Alle Satzungen, die innerhalb eines Gemeindegebietes gelten, nennt man Ortsrecht.
So regelt beispielsweise die Hauptsatzung die Arbeit des Gemeinderates und seiner Gremien. Die Haushaltssatzung ist eine weitere wichtige Grundlage für die Arbeit der Verwaltung und der Stadträte, sie bildet die Basis für alle Finanzströme.
Bürger einer Gemeinde wollen oft wissen, wie die Straßenreinigung geregelt ist, wie der Winterdienst erfolgt oder was für Kosten entstehen, wenn ein Hund zum Haushalt gehören soll. Die Antworten darauf finden sich im Ortsrecht.
Hier stellen wir eine Auswahl bürgerrelevanter Satzungen, Verordnungen und Richtlinien aus dem Ortsrecht der Stadt Hoyerswerda zusammen, die keine vollständige Übersicht darstellt. Zu beachten ist, dass es sich hierbei um eine unverbindliche Information über geltende städtische Regelungen handelt. Die Stadt Hoyerswerda haftet nicht im Fall von Unrichtigkeiten. Rechtsverbindlich und maßgeblich ist ausschließlich der im jeweiligen Amtsblatt der Stadt Hoyerswerda bekanntgemachte Wortlaut. Das „Hoyerswerdaer Amtsblatt“ wird seit dem Jahrgang 2006 (Nummer 479) auch auf der Internetseite der Stadt Hoyerswerda eingestellt. Sie finden das Amtsblatt hier.
Hinweis: Die geltenden Unterlagen zur kommunalen Bauleitplanung (Bebauungspläne, Flächennutzungsplanung, Städtebauliche Satzungen) sind hier nicht aufgeführt. Zu finden sind sie unter dem Hauptmenüpunkt „Stadtleben“ in der Rubrik Stadtplanung.
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Kommunale Bauleitplanung >>> Bebauungspläne, Flächennutzungsplanung, Städtebauliche Satzungen
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