Wohngeld
Seit über 50 Jahren schon hilft das Wohngeld einkommensschwachen Bürgerinnen und Bürgern, wenn angemessenes Wohnen zu teuer ist. Es kann als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer geleistet werden. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen Rechtsanspruch auf Wohngeld.
Adresse
Bürgeramt
Dillinger Straße 1
02977 Hoyerswerda
Öffnungszeiten
Montag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | geschlossen, Termine nach Vereinbarung |
Donnerstag | 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:30 – 13:00 Uhr |
Zuständigkeiten / Aufgaben
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Wohngeld
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Wohnberechtigungsbescheinigung
Telefon: 03571 / 45 63 61