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Wahlen – Wólby

Zu den Pflichtaufgaben einer jeden Gemeinde gehören die Vorbereitung und Durchführung von Kommunalwahlen. Diese Wahlen dienen zur Bestimmung von Volksvertretern im Kreistag, in den Stadt-/Gemeinde- und Ortschaftsräten, im Falle von Direktwahlen zur Wahl der Person des Bürgermeisters oder des Landrates.
Parlamentswahlen wie die Wahl des Europaparlaments, die Wahl für den Deutschen Bundestag oder den Landtag werden vom Gesetzgeber an die Kommunen übertragen, es sind Weisungsaufgaben. Die Kommunen sind dabei an das entsprechende Wahlgesetz gebunden, sie haben diese Wahlen organisatorisch vorzubereiten und sind für die Durchführung verantwortlich.

Zum Verantwortungsbereich der Kommune gehört unter anderem:
– die Zulassung von Kandidaten bzw. Wahllisten zur Teilnahme an der Wahl bei Stadt-/Gemeinde- und Ortschaftsratswahlen
– die Erstellung des Wählerverzeichnisses
– die Einteilung der Wahlbezirke
– die Einrichtung der Wahllokale
– die Ermittlung der Wahlergebnisse

Für Fragen rund um das Thema Wahlen wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartnerinnen im Wahlbüro:

Anja Preuß    Tel.: 03571  456142    E-Mail: Anja.Preuss@hoyerswerda-stadt.de
Vanessa Merker    Tel.: 03571  457123    E-Mail: vanessa.merker@hoyerswerda-stadt.de
[Hausanschrift: S.-G.-Frentzel-Straße 1;  Zimmer 1.10;  02977 Hoyerswerda]

Der Fachdienst Wahlen stellt sich vor: „Am 26. September ist Bundestagswahl“ (Wochenkurier vom 28.08.2021)

Schöffenwahl 2023

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Stadt Frauen und Männer, die am Amtsgericht und Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Stadtrat und der Jugendhilfeausschuss des Land-Kreises schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Bewerbungsverfahren

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 30.04.2023 bei der Stadt Hoyerswerda, S.-G.-Frentzel-Str. 1, 02977 Hoyerswerda, Tel. 03571-456142, E-Mail: briefwahl@hoyerswerda-stadt.de. Ein Formular kann hier oder unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 24.03.2023 an das Jugendamt der Stadt/des Landkreises Bautzen, Tel. 03591 5251 – 51001. Ein Formular kann von der Internetseite des Landkreises https://fs.egov.sachsen.de/formcycle/form/provide/4391/de oder unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

Wahltermine & Wahlergebnisse

  letzte Wahl Wahlperiode     Nächste Wahl
Europawahl 26.05.2019 5 Jahre 2024
Bundestagswahl 26.09.2021 4 Jahre 2025
Landtagswahl 01.09.2019 5 Jahre 2024
Kreistagswahl 26.05.2019 5 Jahre 2024
Stadtratswahl 26.05.2019 5 Jahre 2024
Ortschaftsratswahlen 26.05.2019 5 Jahre 2024
Landratswahl 12.06.2022 und 03.07.2022 7 Jahre 2029
Oberbürgermeisterwahl 06.09.2020 und 20.09.2020 7 Jahre 2027

Die Ergebnisse der Landratswahl für die Stadt Hoyerswerda am 12.06.2022 sowie den 2. Wahlgang am 03.07.2022 finden Sie hier:
Wahlergebnis Landratswahl Landkreis Bautzen – Stadt Hoyerswerda
Hier gelangen Sie zu den Wahlergebnissen der Bundestagswahl 2021 und anderer vergangener Wahlen.

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