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Beteiligungsbericht – Rozprawa wobdźělenja

Mit dem jährlichen Beteiligungsbericht gibt die Stadt Hoyerswerda einen umfassenden Überblick über die wirtschaftlichen Daten ihrer unmittelbaren und mittelbaren Unternehmen und erfüllt damit ihre Informationspflicht gemäß § 99 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) gegenüber den Stadträten und Bürgern. Der Umfang des Berichtes lässt eine Vielzahl der Leistungen erkennen, die außerhalb der Verwaltungsstrukturen von städtischen Beteiligungsunternehmen erfüllt werden. Energie- und Wasserversorgung, Öffentlicher Personen- und Nahverkehr, Wohnraumbereitstellung, Gesundheitswesen und Kultur sind die wesentlichen Bereiche, in denen kommunale Gesellschaften die Verwaltung entlasten. Dabei haben die Unternehmen einen großen Anteil daran, dass die Stadt Hoyerswerda ihren Einwohnern und Besuchern eine hohe Lebensqualität auf vielen Gebieten gewährleisten kann.

Die Verwaltung ist gemäß § 99 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) gesetzlich dazu verpflichtet,  dem Gemeinderat sowie der Rechtsaufsichtsbehörde einen jährlichen Bericht über ihre Beteiligungen bis zum 31.12. in der ausführlichen Fassung gemäß § 99 Abs. 2 und 3 vorzulegen.  Mit der Novellierung der SächsGemO (rechtsgültig zum 01.01.2014) wurden gemäß § 99 Abs. 4 die Angaben des Beteiligungsberichtes, die der Öffentlichkeit zugänglich zu machen sind, auf die Angaben des § 99 Abs. 2 SächsGemO beschränkt (Kurzfassung).

Beteiligungsbericht 2022

Beteiligungsbericht 2021

Beteiligungsbericht 2020

Beteiligungsbericht 2019

Beteiligungsbericht 2018

Beteiligungsbericht 2017

Beteiligungsbericht 2016

Beteiligungsbericht 2015

Beteiligungsbericht 2014

Beteiligungsbericht 2013

 

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