Förderprogramme
In Bund, Ländern und der Europäischen Union gibt es unterschiedliche Förderprogramme, die alle dem Ziel dienen, die Transformation in den Braunkohleregionen zu unterstützen. Dabei gibt es eine Bund-Land-Förderung auf Grundlage des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG), die Bundesförderung STARK (§15 des InvKG) und den Just Transition Fund (JTF) 2021 – 2027. Folgend sind die einzelnen Förderprogramme kurz beschrieben.
Noch detailliertere Informationen gibt es unter: https://www.strukturentwicklung.sachsen.de/foerderung-und-rechtliche-grundlagen-3979.html
Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG)
Definition
Das InvKG ist die gesetzliche Grundlage des Bundes zur Förderung einzelner Projekte in den Kohleregionen. Es sichert den vom Kohleausstieg betroffenen Bundesländern bis zum Jahr 2038 Finanzhilfen zu.
Was wird gefördert?
investive Kommunal- und Landesprojekte
Wer ist antragsberechtigt?
Gemeinden, die Landkreise und andere Träger der kommunalen Selbstverwaltung sowie sonstige öffentliche und private Träger, wenn diese öffentliche Aufgaben erfüllen
- Landkreise Bautzen und Görlitz
- Landkreise Leipzig, Nordsachsen
- Stadt Leipzig
Finanzausstattung
- insgesamt 40 Mrd. Euro für alle vier deutschen Braunkohleländer bis 2038
- Sachsen erhält rund 10 Mrd. Euro.
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STARK-Förderprogramm
Definition
Das Förderprogramm STARK zielt darauf ab den Transformationsprozess in den Kohleregionen durch Zuwendungen für nicht-investive Projekte zur Strukturstärkung zu unterstützen.
Was wird gefördert?
nicht-investive Projekte zur Strukturstärkung
Wer ist antragsberechtigt?
Gemeinden, die Landkreise und andere Träger der kommunalen Selbstverwaltung sowie sonstige öffentliche und private Träger, wenn diese öffentliche Aufgaben erfüllen
- Landkreise Bautzen und Görlitz
- Landkreise Leipzig, Nordsachsen
- Stadt Leipzig
Finanzausstattung
- Sachsen erhält insgesamt 458,64 Mio. Euro.
- Das Lausitzer Revier erhält 313,04 Mio. Euro.
- Das Mitteldeutsche Revier erhält 145,6 Mio. Euro.
Mehr Informationen
https://www.strukturentwicklung.sachsen.de/bundesfoerderung-stark-4097.html
Just Transition Fund (JTF)
Definition
Die EU fördert mit dem JTF Regionen und Menschen, die aufgrund des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft schwerwiegende sozioökonomische Herausforderungen im Transformationsprozess bewältigen müssen.
Was wird gefördert?
vorrangig investive Projekte in folgenden Förderschwerpunkten:
- Diversifizierung und Modernisierung der Wirtschaft
- Zukunftsfähige und nachhaltige Technologien zur Energie- und Rohstoffversorgung
- Anwendungsorientierte Forschungsförderung zur Transformation der Wirtschaft
- Fachkräfteförderung durch Stärkung der berufsbildenden Schulen
- Strategische Vorhaben zur Erhöhung der Standortattraktivität
Wer ist antragsberechtigt?
Gemeinden, die Landkreise und andere Träger der kommunalen Selbstverwaltung sowie sonstige öffentliche und private Träger, wenn diese öffentliche Aufgaben erfüllen
- Landkreise Bautzen und Görlitz
- Landkreise Leipzig, Nordsachsen
- Stadt Leipzig
Finanzausstattung
Im Förderzeitraum 2021 bis 2027 rund 645 Mio. Euro EU-Mittel, davon
- Lausitzer Revier: 375 Mio. Euro
- Mitteldeutsches Revier: 200 Mio. Euro
- Stadt Chemnitz: 70 Mio. Euro
Mehr Informationen
https://www.strukturentwicklung.sachsen.de/just-transition-fund-jtf-4010.html