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Ortschaftsräte – Wjesne rady

Foto: Rico Hofmann (www.RicoHofmann.de)

Zur Stadt Hoyerswerda gehören die Ortsteile Bröthen/Michalken (Brĕtnja/Michałki), Knappenrode (Hórnikecy), Zeißig (Ćisk), Schwarzkollm (Čorny Chołmc) und Dörgenhausen (Němcy). Für die Ortsteile wird gemäß der Sächsischen Gemeindeordnung und der Hauptsatzung der Stadt Hoyerswerda jeweils ein Ortschaftsrat gebildet. Dieser besteht aus sieben Mitgliedern. Vorsitzender des Ortschaftsrats ist der Ortsvorsteher, er ist zum Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen.

Zur Stadt Hoyerswerda gehören die Ortsteile Bröthen/Michalken (Brĕtnja/Michałki), Knappenrode (Hórnikecy), Zeißig (Ćisk), Schwarzkollm (Čorny Chołmc) und Dörgenhausen (Němcy).

Für die Ortsteile wird gemäß der Sächsischen Gemeindeordnung und der Hauptsatzung der Stadt Hoyerswerda jeweils ein Ortschaftsrat gebildet. Dieser besteht aus sieben Mitgliedern. Vorsitzender des Ortschaftsrats ist der Ortsvorsteher, er ist zum Ehrenbeamten auf Zeit zu ernennen. Der Ortsvorsteher vertritt den Oberbürgermeister und den Beigeordneten ständig bei dem Vollzug der Beschlüsse des Ortschaftsrates.

Die Ortschaftsräte werden nach den für die Wahl des Gemeinderats geltenden Vorschriften gewählt.

 
 
 
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