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Freiwilliges Soziales Jahr

F wie Freiwilliges – Aus Überzeugung
S wie Soziales – für andere
J wie Jahr – ein Jahr lang tätig sein.

Das FSJ ist ein Bildungsjahr, in dem sich Freiwillige beruflich orientieren, praktisch tätig werden und sich ausprobieren können. Es wird in der Regel von 16-bis 26-Jährigen abgeleistet.

Dauer:                                                                                                           

  • in der Regel 1 Jahr 
  • beginnt in der Regel am 01.09. und endet am 31.08. des Folgejahres
  • bei freien Stellen ist ein flexibler Einstieg möglich

Erwartungen:

  • Du wirst in die laufende Arbeit Deiner Einsatzstelle einbezogen.
  • Du bist ein vollwertiges Teammitglied mit unterstützenden Tätigkeiten.
  • Du lernst, in der Gruppe zu arbeiten, kannst Dich ausprobieren und eigene Ideen in dein Arbeitsfeld einbringen.
  • Du lernst Verantwortung zu übernehmen und wirst neue Erfahrungen sammeln.
  • Du wirst viele neue Kontakte knüpfen.

Was bringt’s?

  • Berufsorientierung, also Ausbildungs-, Studiums- und Berufsvorbereitung
  • Anrechnung als Wartesemester bzw. Anerkennung als Vorpraktikum
  • Praktisches tun und neue tolle Erfahrungen sammeln
  • Erweiterung deiner sozialen Kompetenzen
  • eigenen Horizont erweitern und neue Impulse setzen
  • im Freiwilligendienst Antworten finden

Du bekommst:

  • monatlich 350 Euro Taschengeld
  • Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge
  • Anrecht auf Kindergeld und Waisenrente
  • Bescheinigung und Zeugnis über die Teilnahme
  • 30 Tage Jahresurlaub
  • 25 Bildungstage

Tätigkeitsfelder:

  • vielfältige und einsatzstellenspezifische Aufgaben 
  • individuelle Betreuung und Begleitung von Schülern
  • Unterstützung der Lehrkräfte im Unterricht
  • Pausenaufsichten
  • Unterstützung bei Veranstaltungen und Events
  • Unterstützung der schulischen Gremienarbeit und des Schülerrates
  • Umsetzung eigener Projekte und Ideen
  • Betreuung im Schulclub und in der Bibliothek
  • Unterstützung im Verwaltungs-und Hausmeisterbereich

Gesetzliche Grundlagen (in jeweils aktueller Fassung): 

Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten – JFDG vom 16.05.2008

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Durchführung von Freiwilligendiensten im Freistaat Sachsen (VwV-FwD) vom 05. August 2024

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung von Freiwilligendiensten im Freistaat Sachsen (FRL-FwD) vom 10. Februar 2021
Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz- JArbSchG) vom 12.04.1976

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