Verarbeitung personenbezogener Daten in einzelnen Verwaltungsbereichen
(Informationspflichten nach Art. 13, 14 DSGVO)
Die nachfolgenden Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten geben Auskunft über die Pflichtangaben zu den Verarbeitungstätigkeiten der Verantwortlichen in den jeweiligen Bereichen der Stadtverwaltung.
Büro des Oberbürgermeisters
- Beratung durch den Datenschutzbeauftragten
- Bearbeitung von Bürgeranliegen
- Bürgerhaushalt
- Medienverteiler
- Erfassen und Veröffentlichung von persönlichen Daten der Stadträte auf www.hoyerswerda.de
- Nutzung von Kontaktformularen auf www.hoyerswerda.de
- Durchführung eigener Veranstaltungen
- Arbeit der Ortschaftsräte
Fachbereich Innerer Service und Finanzen
- Stellenausschreibungen/Bewerbungsverfahren
- Beschaffungsvorgänge
- Durchführung des Haushalts- und Kassenwesens
- Erhebung von Realsteuern, kommunalen Aufwandsteuern und Gebühren
Fachbereich Bau
Fachbereich Bürgeramt
- Meldewesen
- Personalausweise und elektronische Identitätsnachweise
- Pässe
- Bußgeldstelle
- Verkehrsüberwachung
- Standesamt
- Vergabe von Kinderbetreuungsplätzen