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Bewohnerparkgebiet im Bleichgäßchen

Es wurde ein Bewohnerparkgebiet im Bleichgäßchen eingerichtet.
Seit dem 13.02.2020 ist das Parken auf den Stellflächen im Bleichgäßchen zwischen Kirchstraße und Absperrung Höhe neuer Parkplatz nur den Bewohnern mit gültigem Parkausweis gestattet.

Die Anordnung von Bewohnerparkgebieten ist nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.

Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die geänderte Regelung zu beachten. Es werden durch die Stadt entsprechende Kontrollen durchgeführt.

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Bewohnerparkgebiet im Bleichgäßchen