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Kolpingstraße Hoyerswerda im August 2024

Kolpingstraße künftig ohne Fahrradschutzstreifen

Seit einer Woche ist die Kolpingstraße wieder für den Verkehr freigegeben. Dort wurde in den vorangegangenen drei Wochen die Deckschicht erneuert. Was nicht mehr erneuert wird, ist der Fahrradschutzstreifen, der bisher die Straße säumte.

Laut der ERA – Empfehlungen für Radverkehrsanlagen – ist ein Schutzstreifen in der Regel 1,50 m, mindestens aber 1,25 m breit. Die Breite des zwischen Schutzstreifen verbleibenden Teils der Fahrbahn soll mindestens 4,50 m (besser 5,00 m) betragen. Damit ist ein Begegnen von Pkw möglich. Schutzstreifen dürfen von Kraftfahrzeugen nämlich nur im Bedarfsfall (z.B. Begegnung mit Lastkraftwagen) befahren werden.

Da die Kolpingstraße allerdings nur eine Fahrbahnbreite von maximal 6,50 m aufweist, sind die Voraussetzungen zur Markierung von Schutzstreifen nicht gegeben. Weitere Radverkehrsführungen wurden geprüft, können allerdings auf Grund der örtlichen Gegebenheiten nicht umgesetzt werden.

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Kolpingstraße künftig ohne Fahrradschutzstreifen