Vollsperrung Anne-Frank-Weg / Geschwister-Scholl-Straße
Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehrsraum hat die Untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO für den Zeitraum vom 30.09.2026 bis 05.10.2026 nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
1. Art der Sperrung:
Vollsperrung in Höhe der Ein-/Ausfahrt Anne-Frank-Weg / Geschwister-Scholl-Straße, Halbseitige Sperrung der Ein-/Ausfahrt der Reichsbahnstraße, Vollsperrung in Höhe der Ein-/Ausfahrt Kochstraße / Geschwister-Scholl-Straße
2. Grund:
Schließung der Oberflächen
3. Sonstiges:
Die Sperrungen erfolgen unabhängig voneinander im oben genannten Zeitraum.
Der Fußgängerverkehr ist von den Sperrungen nicht betroffen.
4. Umleitung:
Bei Vollsperrung in Höhe der Ein-/Ausfahrt Kochstraße / Geschwister-Scholl-Straße wird der Verkehr über die Feldstraße umgeleitet

