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Vollsperrung Anne-Frank-Weg / Geschwister-Scholl-Straße

Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehrsraum hat die Untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO für den Zeitraum vom 30.09.2026 bis 05.10.2026 nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

1. Art der Sperrung:
Vollsperrung in Höhe der Ein-/Ausfahrt Anne-Frank-Weg / Geschwister-Scholl-Straße, Halbseitige Sperrung der Ein-/Ausfahrt der Reichsbahnstraße, Vollsperrung in Höhe der Ein-/Ausfahrt Kochstraße / Geschwister-Scholl-Straße

2. Grund:
Schließung der Oberflächen

3. Sonstiges:
Die Sperrungen erfolgen unabhängig voneinander im oben genannten Zeitraum.
Der Fußgängerverkehr ist von den Sperrungen nicht betroffen.

4. Umleitung:
Bei Vollsperrung in Höhe der Ein-/Ausfahrt Kochstraße / Geschwister-Scholl-Straße wird der Verkehr über die Feldstraße umgeleitet

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Vollsperrung Anne-Frank-Weg / Geschwister-Scholl-Straße