Vollsperrung Ringstraße
Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehrsraum hat die Untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO für den Zeitraum vom 05.10.2026 bis 18.12.2026 nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
- Art der Sperrung:
Vollsperrung der Ringstraße zwischen Hausnummer 23 und 14
- Grund:
Fernwärme und Trinkwassererschließung
- Sonstiges:
Der Fußgängerverkehr ist von der Sperrung nicht betroffen
- Umleitung:
keine

