Ortsrecht – Komunalne prawo
Satzungen und weitere Vorschriften können Gemeinden erlassen, soweit Bundes- bzw. Landesgesetze keine entsprechenden Reglungen enthalten. Sie gelten nur für das Gemeindegebiet und werden vom Stadtrat beschlossen. Alle Satzungen, die innerhalb eines Gemeindegebietes gelten, nennt man Ortsrecht.
Hier stellen wir eine Auswahl bürgerrelevanter Satzungen, Verordnungen und Richtlinien aus dem Ortsrecht der Stadt Hoyerswerda zusammen, die keine vollständige Übersicht darstellt. Zu beachten ist, dass es sich hierbei um eine unverbindliche Information über geltende städtische Regelungen handelt. Die Stadt Hoyerswerda haftet nicht im Fall von Unrichtigkeiten. Rechtsverbindlich und maßgeblich ist ausschließlich der im jeweiligen Amtsblatt der Stadt Hoyerswerda bekanntgemachte Wortlaut.
Hinweise:
- Formulare und Anträge finden Sie über das Aufgabenverzeichnis unter Rathaus A-Z.
- Formulare zum Thema Bauaufsicht finden Sie im Service-Portal Amt24.
- Die geltenden Unterlagen zur kommunalen Bauleitplanung (Bebauungspläne, Flächennutzungsplanung, Städtebauliche Satzungen) sind hier nicht aufgeführt. Zu finden sind sie unter dem Hauptmenüpunkt „Stadtleben“ in der Rubrik Stadtplanung.
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