Richtigstellung zum Bebauungsplan Treff-8-Center
In sozialen Medien wurde ein Videobeitrag der Lausitzwelle vielfach geteilt, in dem das Centermanagement des Treff-8-Centers erklärt, die Idee, dass im Center eine Moschee eingerichtet werden könnte, komme von der Stadt Hoyerswerda. Das trifft nicht zu. Die Stadt hat der Eigentümerin zu keinem Zeitpunkt Vorschläge gemacht, welche Einrichtungen sie im Center ansiedeln soll.
Hintergrund ist, dass der Entwurf des neuen Bebauungsplans im Center auch Einrichtungen für kirchliche Zwecke erlaubt. Die Idee, daraus eine Moschee zu machen, stammt von der Eigentümerseite. Laut hoyte24.de prüft ihr Vertreter, ob sich der frühere Sparkassenbereich zur Moschee umwidmen lässt (Beitrag „Zieht eine Moschee ins Treff-8-Center ein?“ vom 28. Oktober 2026).
Der Bebauungsplan Nr. 36 „Qualifizierung Treff-8-Center“ gibt eine klare Richtung vor: Das Center soll als Nahversorgungszentrum für die umliegenden Wohngebiete gesichert und gestärkt werden. Dafür legt der Plan fest, welche Nutzungen erlaubt sind. Das sind vor allem Geschäfte, Dienstleistungseinrichtungen und zusätzlich Einrichtungen für Verwaltung, Kultur, Soziales, Sport, Gesundheit und kirchliche Zwecke. Die letzte Nutzergruppe stellt eine in Bebauungsplänen übliche Aufzählung von Einrichtungen des sogenannten Gemeinbedarfs dar und findet sich so in der Baunutzungsverordnung des Bundes wieder. Mit der Aufnahme dieser Einrichtungen in den Bebauungsplan soll die Zulassung vielfältiger Angebote im Center und eine städtebauverträgliche Standortentwicklung ermöglicht werden.
Erlaubt heißt nicht vorgeschrieben. Welche dieser Möglichkeiten tatsächlich genutzt wird, legt der Plan nicht fest. Er verpflichtet niemanden, eine bestimmte Einrichtung zu schaffen. Was in die Räume des Centers einzieht, entscheidet die Eigentümerin im Rahmen dessen, was erlaubt ist. Bevor ein konkretes Vorhaben umgesetzt werden kann, wird es geprüft.
Der Bebauungsplan ist noch nicht in Kraft. Der Stadtrat hat am 27. Oktober 2026 zunächst den Entwurf gebilligt. Dieser wird nun öffentlich ausgelegt, und alle Bürgerinnen und Bürger können dazu Stellung nehmen. Erst danach entscheidet der Stadtrat endgültig. Termine und Unterlagen zur Auslegung werden im Amtsblatt und auf hoyerswerda.de veröffentlicht.
Foto: Stadt Hoyerswerda (Archiv)

