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Sperrung Scheibe-See-Rundweg

Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehrsraum hat die Untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO für den Zeitraum ab 22.01.2026 voraussichtlich für 2 Jahre nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

  1. Art der Sperrung:
    Vollsperrung zwischen S 108 und ca. 250m nördlich vom Spielplatz

  2. Grund:
    Herstellung Strand und Zufahrten

  3. Sonstiges:
    /

  4. Umleitung:
    eine Umleitung für den Radverkehr wird ausgeschildert
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Sperrung Scheibe-See-Rundweg