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Minikreisverkehr in Bröthen eingerichtet

Minikreisverkehr als Modellvorhaben in Bröthen

Nach intensiven Erörterungen wird Anregungen aus dem Ortsteil folgend ein Minikreisverkehr als Modellvorhaben und als Maßnahme der Verkehrsberuhigung an der Kreuzung Nordstraße/Hauptstraße eingerichtet. Am heutigen Dienstag wird die Umbeschilderung/Ummarkierung fertiggestellt.

Die Verhaltensregeln beim Benutzen eines Kreisverkehrs sind nachfolgend zusammengefasst:

  • Vorfahrt:Steht an der Einfahrt das blaue Schild „Kreisverkehr“ (Zeichen 215) zusammen mit „Vorfahrt gewähren“ (Zeichen 205), hat der Verkehr im Kreisel Vorfahrt
  • Blinken: Das Blinken ist nur beim Ausfahren nach rechts erlaubt. Beim Einfahren und während der Fahrt im Kreis ist das Blinken unzulässig.
  • Mittelinsel: Die Mittelinsel darf grundsätzlich nicht überfahren werden (auch wenn sie nur aufgemalt ist). Ausnahmen gelten nur für große Fahrzeuge, wenn es unvermeidbar ist.
  • Halteverbot: Innerhalb des Kreisverkehrs ist das Halten auf der Fahrbahn streng verboten (außer bei verkehrsbedingtem Stau).
  • Rechtsfahrgebot: Fahrzeuge fahren nach rechts ein und dann entgegen dem Uhrzeigersinn im Kreis. 

Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die geänderte Regelung zu beachten.

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