Minikreisverkehr als Modellvorhaben in Bröthen
Nach intensiven Erörterungen wird Anregungen aus dem Ortsteil folgend ein Minikreisverkehr als Modellvorhaben und als Maßnahme der Verkehrsberuhigung an der Kreuzung Nordstraße/Hauptstraße eingerichtet. Am heutigen Dienstag wird die Umbeschilderung/Ummarkierung fertiggestellt.
Die Verhaltensregeln beim Benutzen eines Kreisverkehrs sind nachfolgend zusammengefasst:
- Vorfahrt:Steht an der Einfahrt das blaue Schild „Kreisverkehr“ (Zeichen 215) zusammen mit „Vorfahrt gewähren“ (Zeichen 205), hat der Verkehr im Kreisel Vorfahrt
- Blinken: Das Blinken ist nur beim Ausfahren nach rechts erlaubt. Beim Einfahren und während der Fahrt im Kreis ist das Blinken unzulässig.
- Mittelinsel: Die Mittelinsel darf grundsätzlich nicht überfahren werden (auch wenn sie nur aufgemalt ist). Ausnahmen gelten nur für große Fahrzeuge, wenn es unvermeidbar ist.
- Halteverbot: Innerhalb des Kreisverkehrs ist das Halten auf der Fahrbahn streng verboten (außer bei verkehrsbedingtem Stau).
- Rechtsfahrgebot: Fahrzeuge fahren nach rechts ein und dann entgegen dem Uhrzeigersinn im Kreis.
Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die geänderte Regelung zu beachten.

