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Rathaus, im Vordergrund die Ehrenamtskarte

Hoyerswerda vergibt wieder Ehrenamtskarten

Seit 2011 existiert in Hoyerswerda die Sächsische Ehrenamtskarte. Sie ist ein Zeichen der Wertschätzung und des Dankes für geleistetes bürgerschaftliches Engagement und ermöglicht dem Inhaber folgende Vergünstigungen: 50 % Ermäßigung auf den Eintrittspreis im Lausitzbad Hoyerswerda, kostenloser Besuch einer eigenproduzierten Veranstaltung der Lausitzhalle, freier Eintritt in den Zoo Hoyerswerda sowie in das Stadtmuseum Hoyerswerda.

In den Jahren 2011, 2013, 2016 und 2019 wurden insgesamt 281 Ehrenamtskarten an engagierte Bürger vergeben.

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat sich erneut für die Fortführung des Programmes für die Jahre 2022 bis 2024 entschieden. Der Hoyerswerdaer Stadtrat stimmte dem mit Beschluss vom 26.04.22 ebenfalls zu. Damit haben Bürgerinnen und Bürger in diesem Jahr erneut die Möglichkeit, für ihr ehrenamtliches Engagement gewürdigt zu werden.

Die Ehrenamtskarte kann beantragt werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Engagementdauer vor Antragstellung von mindestens 2 Jahren
  • Wohnsitz Hoyerswerda
  • Mindestalter 16 Jahre

Die Bewerbung erfolgt über einen Antrag, der Grundinformationen zur Person und zum Engagement des Bewerbers enthält. Neben der Unterschrift des Bewerbers bestätigt die Trägerorganisation des bürgerschaftlichen Engagements die Anmeldung. Trägerorganisationen können sein:

  • Verbände und Träger der Freien Wohlfahrtspflege sowie Kirchgemeinden,
  • Stiftungen, Verbände und Vereine, soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind,
  • Gemeinden und Gemeindeverbände.

Das Antragsformular kann im Internet unter https://www.ehrenamt.sachsen.de/ehrenamtskarte.html heruntergeladen werden.

Die entsprechenden Anträge sind bis zum 15.07.2022 unter dem Stichwort „Ehrenamtskarte“ an die Stadt Hoyerswerda, Büro des Oberbürgermeisters, S.-G.-Frentzel-Str. 1, 02977 Hoyerswerda zu senden.

Der Verwaltungsausschuss wird dann im September über die Vergabe der Ehrenamtskarten entscheiden.

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