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Bürgeramt 2

3G in Verwaltungsgebäuden

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass der Zutritt zu den städtischen Verwaltungsgebäuden (Bürgeramt, Rathäuser) derzeit nur mit Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises (3G) möglich ist. Der Testnachweis muss von einer zertifizierten Stelle (z.B. Arzt, Apotheke, Testzentrum) ausgestellt worden sein. Des Weiteren sind die Hygieneregeln (Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Abstandsgebot) einzuhalten. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und um Beachtung dieser Maßnahmen.

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3G in Verwaltungsgebäuden