Menu

Ehrenamt – Dostojnstwo

Unsere Gesellschaft lebt in vielen Bereichen des gemeinschaftlichen Lebens vom ehrenamtlichen Engagement.
In ehrenamt.jetzt finden Interessierte Einsatzstellen und Möglichkeiten zum Engagement. Gleichfalls bietet diese Plattform gemeinnützigen Einrichtungen des gesellschaftlichen Lebens die Gelegenheit, Freiwillige für ihre Projekte zu finden.

ehrensache.jetzt

Im Landkreis Bautzen startete am 5. Dezember 2020 die Plattform www.ehrensache.jetzt

Sie bietet unter dem Slogan: Ehrenamt verbindet Sachsen die Möglichkeit, vom Handy oder Tablet – ähnlich einer App – online und zeitlich flexibel ein Ehrenamt zu finden.

Gemeinnützige Organisationen, Vereine und Initiativen können kostenfrei ein Inserat veröffentlichen, wenn sie ehrenamtliche Unterstützung suchen. Freiwillige legen selbst ein Inserat an, wenn sie sich engagieren möchten.

ehrensache.jetzt ist ein von der Bürgerstiftung Dresden entwickeltes Instrument, was digital affinen Nutzern flexiblen Zugang zu Engagement ermöglicht und einen Beitrag zur Attraktivität des ländlichen Raums stiften möchte.

Betreut und gepflegt wird die Plattform vom Team der Bürgerstiftung.

Der Landkreis Bautzen tritt als Kooperationspartner der ersten Stunde für diese Ehrenamtsplattform auf.

„Die Ehrenamtsbörse ist ein weiterer erfolgreicher Schritt, um das Ehrenamt im Landkreis Bautzen zu würdigen. Wir freuen uns, dass wir das neue Tool in unsere seit zwei Jahren viel breiter aufgestellte Beratungs- und Würdigungsarbeit des Landkreises integrieren können und mit der Bürgerstiftung so eng zusammenarbeiten – dass ergänzt unsere Arbeit optimal um ein digitales Werkzeug. Dank der Unterstützung konnte das Projekt einer Ehrenamtsplattform realisiert werden“ ergänzte die Ehrenamtsbeauftragte Dunja Reichelt.

Hier gelangen Sie zu Beauftragten für das Ehrenamt des Landkreises Bautzen.

https://www.landkreis-bautzen.de/landratsamt/organisation/154

Das Projekt „Digitale Ehrenamtsplattform für Sachsen“ wird gefördert durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, es wird finanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.

Ehrenamtskarte

Als attraktive Anerkennung für bürgerschaftliches Engagement gibt es seit 2010 im Freistaat die sachsenweite Ehrenamtskarte. Damit soll das breite Spektrum des bürgerschaftlichen Engagements in allen Regionen gewürdigt werden. Inhaber der Karte erhalten sachsenweit Vergünstigungen, zum Beispiel durch freien oder ermäßigten Eintritt in Schwimmbäder, Schlösser und Museen. Auch die Stadt Hoyerswerda beteiligt sich an diesem Projekt. Die Geltungsdauer der Ehrenamtskarte beträgt jeweils drei Jahre. 
Der Antrag enthält Grundinformationen zur Person und zum Engagement des Bewerbers. Neben der Unterschrift des Bewerbers bestätigt die Trägerorganisation des bürgerschaftlichen Engagements die Anmeldung.

Trägerorganisationen können sein:

  • Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege,  örtliche Träger der Freien Wohlfahrtspflege 
  • Kirchgemeinden
  • Stiftungen und andere Verbände und Vereine, soweit sie als gemeinnützig anerkannt sind
  • Gemeinden und Gemeindeverbände.

Voraussetzungen:

  • Das Mindestalter der Bewerberinnen und Bewerber muss 14 Jahre betragen.
  • Für den Bezug der Ehrenamtskarte ist ein bürgerschaftliches Engagement von mindestens einem Jahr erforderlich.
  • Die Bewerber müssen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen haben.
  • Die Wohnsitzgemeinde beteiligt sich an der Vergabe der Ehrenamtskarte

Unterlagen/Formulare

Ehrenamtskarten 2022-2024
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat sich erneut für die Fortführung des Programmes für die Jahre 2022 bis 2024 entschlossen.
Der Stadtrat hat auf seiner Sitzung am 26.04.2022 die nunmehr 5. Auflage der Sächsischen Ehrenamtskarte in der Stadt Hoyerswerda beschlossen. Die Bürgerschaft war aufgerufen, bis zum 15.07.2022 ihre Anträge abzugeben. Es wurden 81 Anträge eingesendet, von denen alle die für die Verleihung erforderlichen Kriterien erfüllen.
Der Verwaltungsausschuss beauftragte den Oberbürgermeister am 06.09.2022, weitere Anträge bis Jahresende zu prüfen. Im Verwaltungsausschuss am 10.01.2023 wird dann über die Vergabe der weiteren Ehrenamtskarten entschieden. 
Die derzeitige Ehrenamtskarte gilt bis 31. Dezember 2024.

 

Ehrungen durch die Stadt Hoyerswerda

Der Stadtrat der Stadt Hoyerswerda hat in seiner Sitzung am 28.09.2010 die Richtlinie über die Ehrung von Persönlichkeiten und Organisationen in der Stadt Hoyerswerda sowie die Würdigung von Geburtstagen und persönlichen Jubiläen beschlossen.

In der Stadt Hoyerswerda werden folgende Ehrungen vorgenommen:

  • Verleihung des Ehrenbürgerrechts,
  •  Verleihung einer Ehrenurkunde,
  • Eintragung in das Goldene Buch der Stadt Hoyerswerda,
  • Verleihung der „Konrad-Zuse-Plakette“,
  • Verleihung der „Günter-Peters-Ehrennadel“,
  • Verleihung der „Martha“-Plastik.

Hier gelangen Sie zur Seite Ehrungen. 

Nach oben

Ehrenamt – Dostojnstwo