Verkehrseinschränkung Straße am Lessinghaus
Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehrsraum hat die Untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO für den Zeitraum vom 18.03.2024 07:00 bis zum 22.03.2024 18:00 Uhr nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
- Art der Sperrung: Vollsperrung am westlichen Giebel der ehemaligen Stoma
- Grund: Herstellen eines Hausanschlusses für Schmutzwasser
- Sonstiges: Fußgänger und Radfahrer können die Baustelle passieren. Die Zufahrt für die Bewohner der Friedrichsstraße erfolgt über die südliche Zufahrt.
- Umleitung: keine