Vollsperrung des Bahnüberganges Karl-Liebknecht-Straße
Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehrsraum hat die Untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO für den Zeitraum vom 27.04.2026 20:00 bis 28.04.2026 06:00 Uhr
nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
1. Art der Sperrung:
Vollsperrung des Bahnüberganges
2. Grund:
Gleisbauarbeiten / Stopfgang
3. Sonstiges:
auch Fußgänger und Radfahrer können den Bahnübergang nicht queren
4. Umleitung:
Eine Umleitung wird über die Dillinger Straße, Frentzelstraße und B 97 (Kamenzer Bogen) ausgeschildert.

