Halbseitige Sperrung Maria-Grollmuß-Straße/ Kühnichter Straße
Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehrsraum hat die Untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO für den Zeitraum vom 15.06.2026, 07:00 Uhr bis 26.06.2026, 18:00 Uhr nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
Art der Sperrung:
halbseitige Sperrung zwischen Fußgänglichtsignalanlage Maria-Grollmuß-Straße und der Merzdorfer Straße
Grund:
Reparatur der Fahrbahn
Sonstiges:
Der Verkehr wird durch eine Lichtzeichenanlage geregelt. Die Baumaßnahme wird in zwei Bauabschnitte unterteilt.
Umleitung:
Der Verkehr aus Richtung Müntzerstraße wird über die Liselotte-Herrmann-Straße und Claus-von-Stauffenberg-Straße umgeleitet.

