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Sperrung des Gehwegbereichs um die SWH-Uhr (Bautzener Allee)

Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehrsraum hat die Untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO für den Zeitraum vom 27.07.2026, 07:00 Uhr bis 21.08.2026 nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

  1. Art der Sperrung:
    Sperrung des Gehwegbereichs um die SWH-Uhr in 2 Bauabschnitten
  1. Grund:
    Gehwegsanierung
  1. Sonstiges:
    – Die Furten über die Straßen bleiben frei begehbar.
    – teilweise Sperrung des Parkplatzes an der ZAST zur Baustelleneinrichtung
  1. Umleitung:
    keine
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Sperrung des Gehwegbereichs um die SWH-Uhr (Bautzener Allee)