Vollsperrung der Werkstraße (Gemeinde Spreetal) – 2. Bauabschnitt
Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehrsraum hat die Untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO für den Zeitraum vom 24.08.2026 bis 31.10.2026 18:00 Uhr (2. Bauabschnitt) nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
- Art der Sperrung:
Vollsperrung der Werkstraße
- Grund:
Ausbau Werkstraße Spreetal
- Sonstiges:
Der Fußgängerverkehr ist von der Sperrung nicht betroffen.
- Umleitung:
Eine Umleitung wird über die B97 ausgeschildert.

