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Halbseitige Sperrung Maria-Grollmuß-Straße/ Kühnichter Straße

Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehrsraum hat die Untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO für den Zeitraum vom 15.06.2026, 07:00 Uhr bis 26.06.2026, 18:00 Uhr nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

Art der Sperrung:
halbseitige Sperrung zwischen Fußgänglichtsignalanlage Maria-Grollmuß-Straße und der Merzdorfer Straße

Grund:
Reparatur der Fahrbahn

Sonstiges:

Der Verkehr wird durch eine Lichtzeichenanlage geregelt. Die Baumaßnahme wird in zwei Bauabschnitte unterteilt.

Umleitung:
Der Verkehr aus Richtung Müntzerstraße wird über die Liselotte-Herrmann-Straße und Claus-von-Stauffenberg-Straße umgeleitet.     

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Halbseitige Sperrung Maria-Grollmuß-Straße/ Kühnichter Straße