Einschränkungen August-Bebel-Straße / Gerhart-Hauptmann-Straße / Friedrichsstraße
Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehrsraum hat die Untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO für den Zeitraum vom 13.05.2024, 07:00 Uhr bis 15.05.2024 nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
- Art der Sperrung: G.-Hauptmann-Straße wird zur Einbahnstraße, Zufahrt nur aus Richtung Bebelstraße möglich; Ampelregelung auf August-Bebel-Straße
- Grund: Sanierung Kossackgraben
- Sonstiges: Es kommt zu Einschränkungen im ruhenden Verkehr in der August-Bebel-Straße sowie in der Gerhart-Hauptmann-Straße.
- Umleitung: keine