Halbseitige Sperrung B97 Kamenzer Bogen mit Lichtsignalregelung
Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehrsraum hat die Untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO für den Zeitraum ab 07.04.2026 07:00 Uhr bis 24.04.2026 16:00 Uhr nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
- Art der Sperrung:
halbseitige Sperrung der Bundesstraße mit Lichtsignalregelung
- Grund:
Instandsetzung Fahrbahnübergang
- Sonstiges:
Über die Brücke auf der Bundesstraße können Fußgänger die Baustelle passieren, Radfahrer müssen absteigen. Unter der Brücke auf der Karl-Liebknecht-Straße können Fußgänger die Baustelle passieren und Radfahrer müssen in beide Richtungen die Fahrbahn benutzen.
- Umleitung:
keine

