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Vollsperrung An der Mühle

Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehrsraum hat die Untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO für den Zeitraum vom 27.04.2026 07:00 bis 30.04.2026 16:00 Uhr nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

Art der Sperrung:          
Vollsperrung der Einfahrt bis vor der Hofeinfahrt 1 a

Grund:                         
Sanierung Schachtabdeckung

Sonstiges:                   
Fußgänger können die Baustelle passieren, Radfahrer müssen absteigen

Umleitung:                   
keine

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Vollsperrung An der Mühle