Vollsperrung An der Mühle
Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehrsraum hat die Untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO für den Zeitraum vom 27.04.2026 07:00 bis 30.04.2026 16:00 Uhr nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:
Art der Sperrung:
Vollsperrung der Einfahrt bis vor der Hofeinfahrt 1 a
Grund:
Sanierung Schachtabdeckung
Sonstiges:
Fußgänger können die Baustelle passieren, Radfahrer müssen absteigen
Umleitung:
keine

