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Vollsperrung des Bahnüberganges Karl-Liebknecht-Straße

Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenverkehrsraum hat die Untere Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 StVO für den Zeitraum vom 27.04.2026 20:00 bis 28.04.2026 06:00 Uhr
nachfolgende verkehrsrechtliche Anordnung getroffen:

1. Art der Sperrung:
Vollsperrung des Bahnüberganges

2. Grund:
Gleisbauarbeiten / Stopfgang

3. Sonstiges:
auch Fußgänger und Radfahrer können den Bahnübergang nicht queren

4. Umleitung:
Eine Umleitung wird über die Dillinger Straße, Frentzelstraße und B 97 (Kamenzer Bogen) ausgeschildert.

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Vollsperrung des Bahnüberganges Karl-Liebknecht-Straße